DGB warnt vor Aufhebung des Zweckentfremdungsverbots DGB kritisiert geplante Aufhebung des Zweckentfremdungsverbots in Esslingen

Der DGB Esslingen-Göppingen warnt vor der geplanten Aufhebung des Zweckentfremdungsverbots. Ohne Kontrolle drohe weiterer Wohnraumverlust an Ferienwohnungen. Der DGB fordert den Gemeinderat auf, am 16. März am Verbot festzuhalten und personelle Ressourcen für die Umsetzung zu schaffen.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi besuchte die Streikenden von SRW metalfloat

27. Februar 2026 27. Februar 2026


 

Pressemitteilung
 

Vor geplanter Entscheidung am 16. März


DGB warnt vor Aufhebung des Zweckentfremdungsverbots in Esslingen
Ohne Sperrfrist


Der DGB-Kreisverband Esslingen-Göppingen spricht sich entschieden dagegen aus, dass Wohnraum in Esslingen von digitalen Großkonzernen als Apartments für Urlauber missbraucht wird. Nichts anderes hätte die vorzeitige Aufhebung des Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum in Esslingen zur Folge. Am 16.März wird der Gemeinderat darüber entscheiden, ob das Verbot ausgesetzt wird. Der DGB appelliert an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, diese Entscheidung nicht zu treffen und stattdessen an einer verantwortungsvollen Wohnungspolitik festzuhalten.


Das Zweckentfremdungsverbot ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Wohnraum – gerade in einer Zeit, in der bezahlbare Wohnungen in Esslingen weiterhin Mangelware sind. Bereits in unserer Recherche 2019 zu Airbnb-Angeboten im Kreis Esslingen haben wir darauf hingewiesen, dass hunderte Wohnungen über Internetportale als Ferienunterkünfte angeboten wurden. Damals waren es rund 300 Privatwohnungen allein im Kreis. Auch aktuell werden täglich zahlreiche Wohnungen – gerade in der Esslinger Innenstadt – online als Ferienwohnungen angeboten. Das zeigt: Es gibt ein erhebliches Potenzial an Wohnraum, der dem regulären Mietmarkt wieder zugeführt werden könnte.


Eine Begründung für den Beschluss das Verbot aufzuheben war, dass die Stadt das Verbot nie angewendet hat. „Ein Zweckentfremdungsverbot wirkt nicht automatisch. Aber es ist doch widersinnig, ein Instrument aufzugeben, bevor man es konsequent angewendet hat“, erklärt der DGB-Kreisvorsitzende Martin Auerbach. „Wenn der Stadt die personellen Kapazitäten fehlen, um das Gesetz wirksam durchzusetzen, dann ist das eine Frage der politischen Prioritätensetzung – nicht ein Argument gegen das Instrument selbst.“


Der DGB betont zugleich, dass eine verantwortungsbewusste Wohnungspolitik mehrere Bausteine braucht. Die Wiederbelebung des Wohnungsbaus ist ebenso notwendig wie die konsequente Nutzung des vorhandenen Bestands. Neubau und Bestandsaktivierung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Jede zusätzliche Wohnung zählt – ob neu gebaut oder dem Markt wieder zugeführt. 


Die stellvertretende DGB-Kreisvorsitzende und Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Esslingen Nevin Akar betont: „Bezahlbarer Wohnraum ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer über Wohnraummangel klagt, darf nicht gleichzeitig Instrumente zur Bekämpfung von Leerstand und Umwandlung vorschnell aus der Hand geben. Wir erwarten vom Gemeinderat eine Entscheidung im Interesse der Mieterinnen und Mieter.“


Ein Blick in andere Städte zeigt, dass Zweckentfremdungsverbote Wirkung entfalten können – vorausgesetzt, sie werden ernsthaft umgesetzt und kontrolliert. Esslingen sollte diesen Weg weitergehen, statt ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument vorzeitig aufzugeben.
Der DGB-Kreisverband Esslingen-Göppingen fordert die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf, am 16. März gegen eine vorzeitige Aufhebung des Zweckentfremdungsverbots zu stimmen und stattdessen die notwendigen personellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung zu schaffen.
 

Für Rückfragen:
Dr. Peter Schadt
peter.schadt@dgb.de